Am Thema Arbeitsschutz kommt kein Betriebsinhaber vorbei – es bedeutet die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu schützen

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes

Die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes ergeben sich unter anderem aus dem

  • dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung)
  • Produktsicherheitsgesetz und seinen Verordnungen (z. B. Maschinenverordnung)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (z. B. DGUV-Vorschrift 2)

Die Vorgaben des Arbeitsschutzes werden in Baden-Württemberg überwacht durch die Gewerbeaufsicht – diese ist angesiedelt bei Landkreisen (Landratsamt) und den kreisfreien Städten – sowie durch die Berufsgenossenschaften, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Materie des Arbeitsschutzes ist komplex. Eine Musterlösung zur Umsetzung der Vorgaben gibt es nicht, allerdings vereinzelt branchenbezogene Unterstützungssysteme, beispielsweise das Projekt „SIAM“ für die Berufe Tischler, Modellbauer und Glaser.

Gefährdungen am Arbeitsplatz

Im Handwerk gibt es am Arbeitsplatz viele Gefährdungen, daher ist Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz beim Inhaber eines Unternehmens. Er hat darauf zu achten, dass in seinem Betrieb alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden, damit seine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit ohne Gefahr für Leib und Leben nachgehen können.

Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz

  • Baustelle, Werkstatt, Büro, Fahrten usw.
  • mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, Brand und Explosion, Lärm, psychisch usw.
  • Instrument: Gefährdungsbeurteilungen

Ergebnisse auswerten und Erstellen einer Maßnahmenliste

Ein Mann und eine Frau geben sich in einem Kfz-Betrieb zur Begrüßung die Hand.

Maßnahmen organisieren

Können Gefährdungen nicht vermieden werden, muss auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten eingewirkt werden durch:

  • organisatorische Maßnahmen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Unterweisung
  • Information (Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Geräte, Maschinen; Hautschutzplan)

Begleitende Maßnahmen für den Arbeitsschutz

Die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb wird unterstützt durch folgende Punkte:

Dokumentationen

  • Flurförderschein (siehe Infoblatt)
  • Schweißerlaubnisscheine
  • Explosionsschutzdokument
  • und vieles mehr

Betriebsbeauftragte (siehe Infoblatt)

  • Ersthelfer
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte (bei mehr als 20 Beschäftigten)

Erste Hilfe

  • Ausstattung für die Erste Hilfe
  • Verbandbuch
  • Notfallmanagement

Gefahrstoffe

  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Sicherheitsdatenblätter

Arbeitsmittel

  • Arbeitsmittelverzeichnis (Maschinen, Leitern usw.)
  • Bedienungsanleitungen
  • Prüfpläne

Verkehrssicherheitstraining

arbeitsmedizinische Betreuung

sicherheitstechnische Betreuung

Verbesserungsvorschlagswesen

Weitere Informationen

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer. Informationen darüber finden Sie im Infoblatt:

Infoblatt Flurförderzeuge

Die verschiedenen Bezeichnungen, Rechtsgrundlagen und Informationen über Betriebsbeauftragte finden Sie im Infoblatt:

Infoblatt Betriebsbeauftragte

Zur Betriebsstättenplanung allgemein sowie weitere Informationen zum Arbeitsschutz erhalten Sie in der Broschüre:

Broschüre Betriebsstättenplanung im Handwerk

Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gefördert durch: Baden-Württemberg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Weiterführende Themen

Umgang mit Gefahrstoffen
Sie zu kennen ist wichtig, um Schäden an Personen und der Umwelt zu vermeiden. Für Mitgliedsbetriebe gibt es eine umfangreiche Broschüre, auch der Umweltberater der Handwerkskammer berät Sie zum Thema Gefahrgutvorschriften.

Kontakt



Telefon 07131 791-2706
jan.bossler@hwk-heilbronn.de