In den FAQs der Handwerkskammer finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

FAQ Meister/Weiterbildung

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen aus dem Bereich Weiterbildung, Meistervorbereitung und Meisterprüfung

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Meistervorbereitung und Meisterprüfung

Der Meisterbrief bietet Handwerkern viele Vorteile. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite Der Weg zum Meister.

Ein Handwerksmeister wird im Meisterkurs gezielt auf das eigenständige Führen eines Unternehmens im Handwerk vorbereitet. Deshalb ist betriebswirtschaftliches Handeln als eigener Prüfungsteil ein fester Bestandteil der Meisterprüfung. Ebenso legt der Handwerksmeister eine fachpraktische Prüfung ab, in der er sein meisterliches Können unter Beweis stellen muss.

Die Meisterprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen:

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, mit den Teilen III und IV zu starten.

Eine Befreiung von Prüfungsteilen ist möglich. Wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bereits bestanden hat, kann von den Teilen III und IV und auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsfächern ganz oder teilweise befreit werden.

Wer eine Ausbildereignungsprüfung nachweist, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit. Prüfungsteilnehmer, die eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben, wie z. B. Geprüfte/-r Fachmann/-frau für die kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung, werden in Baden-Württemberg vom Teil III befreit.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Befreiung direkt mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung und reichen die entsprechende Nachweise ein. Die Mitarbeiter prüfen dann gerne, ob die von Ihnen abgelegte Prüfung mindestens die gleichen Anforderungen erfüllt wie die Meisterprüfung.

Teil I: 400 Euro
Teil II: 375 Euro
Teil III: 200 Euro
Teil IV: 200 Euro

Insgesamt beträgt die Gebühr für die Meisterprüfung 1175 Euro.

Zusätzlich fallen, je nach Handwerksberuf, noch berufsspezifische Prüfungsgebühren für die praktische Prüfung in Teil I in unterschiedlicher Höhe an.

Zulassungspflichtige Berufe:

  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Metallbauer
  • Schreiner
  • Stuckateure
  • Zimmerer

Zulassungsfreie Berufe:

  • Weinküfer

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk werden Sie zugelassen, wenn Sie eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, nachweisen können. Es besteht aber auch die Möglichkeit zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, wenn eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt wurde. Hierbei ist der Nachweis einer zweijährigen Gesellentätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, erforderlich.

Eine Zulassung zur Meisterprüfung im zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe ist dann möglich, wenn eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.

Sie melden sich mit dem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung an. Die Anmeldung kann per E-Mail oder schriftlich per Post bei der Handwerkskammer erfolgen. Der zuständige Meisterprüfungsausschuss prüft, ob Sie alle Voraussetzungen mitbringen, um die Meisterprüfung abzulegen.

Bitte beachten Sie, dass allein die Anmeldung beim Kursveranstalter oder der Meisterschule die Prüfungsteilnahme nicht ermöglicht.

Antrag auf Zulassung und Anmeldung Meisterprüfung (Stand September 2025)

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde oder Kopie vom Personalausweis
  • Gesellenprüfungs- oder Abschluss- bzw. Facharbeiterprüfungszeugnis in beglaubigter Form
  • Arbeitsbescheinigung über die berufliche Tätigkeit, wenn die Meisterprüfung nicht im Gesellenprüfungshandwerk abgelegt werden soll (mindestens 2 Jahre im Meisterprüfungshandwerk)
  • gegebenenfalls Zeugnis über abgelegte Meister-/Technikerprüfungen beziehungsweise sonstige anrechenbare Prüfungen in beglaubigter Form (z. B. Ausbildereignungsprüfung)
  • gegebenenfalls Freigabe einer anderen Handwerkskammer, falls dort bereits eine Zulassung erfolgt ist, beziehungsweise die Teile I und II der Meisterprüfung abgelegt werden
  • Lebenslauf

Wenn Sie die Meisterprüfung nicht mehr wie geplant ablegen wollen, melden Sie sich schriftlich und direkt bei der Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ab. Wichtig: Eine Abmeldung beim Kursveranstalter genügt nicht!

Abmeldung vor Beginn der Prüfung

In diesem Fall gilt die Meisterprüfung in diesem Teil als nicht abgelegt. Sie haben also noch alle Chancen offen, um erneut an der Prüfung teilzunehmen.

Abmeldung nach Beginn der Prüfung

Haben Sie sich erst nach dem Prüfungstermin abgemeldet, wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet. Damit verlieren Sie eine Prüfungschance. Die Prüfungsgebühr wird in diesem Fall trotzdem fällig, da bereits Kosten entstanden sind.

Erfahrene Dozenten, Lehrer und Praktiker ermöglichen eine gezielte Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Vorbereitungsmaßnahmen finden je nach Beruf in den Schulungsräumen der Handwerkskammer, im Bildungs- und Technologiezentrum oder an einer Meisterschule statt. Eine Übersicht über die Vorbereitungskurse der Handwerkskammer finden Sie in der Rubrik Kurse und Seminare.

Für die Vorbereitung in den folgenden Berufen müssen Sie sich bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken anmelden:

  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Landmaschinenmechaniker
  • Metallbauer
  • Zimmerer

Für die Vorbereitung in den folgenden Berufen müssen Sie sich bei den jeweiligen Meisterschulen anmelden:

Gewerbliche Kreisberufsschule Öhringen:

  • Elektrotechniker

Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm, Gewerbliche Schule Künzelsau und Bad Mergentheim:

  • Feinwerkmechaniker

Gewerbliche Schulen Heilbronn:

  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Stuckateure

Gewerbliche Schule Schwäbisch Hall:

  • Schreiner

Bundesfachschule des Deutschen Fass- und Weinküfer-Handwerks Weinsberg

  • Weinküfer

Gerne können Sie Prüfungseinsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen beantragen. Dazu stellen Sie einfach einen schriftlichen Antrag per Brief oder E-Mail. Die Mitarbeiter stimmen mit Ihnen dann einen passenden Termin ab.

Nach der Erstprüfung haben Sie die Möglichkeit alle Prüfungsteile maximal drei Mal zu wiederholen. Dabei werden Ihnen die Handlungsfelder, Prüfungsbereiche oder Prüfungsfächer, die Sie bereits bestanden haben, für drei Jahre auf das gesamte Prüfungsergebnis angerechnet. Bestehen Sie einen Prüfungsteil zum vierten Mal nicht, können Sie die Meisterprüfung insgesamt nicht mehr beenden.

Den Schmuckmeisterbrief erhalten Sie bei der Meisterfeier der Handwerkskammer Heilbronn-Franken feierlich überreicht. Sollten Sie an der Feier nicht teilnehmen können, kann Ihr Meisterbrief danach auch an Sie verschickt oder von Ihnen abgeholt werden.

Die Meistervorbereitungsmaßnahmen sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt am ständigen Wohnsitz und unter www.aufstiegs-bafoeg.info.

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Weiterbildung

Durch das Förderprogramm „Fachkurse“ schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung. Eine Reduzierung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen sowie die Veranstalter veranlassen entsprechende Seminare verstärkt anzubieten.

Da die Altersgruppe der ab 50-Jährigen in der beruflichen Weiterbildung eher unterrepräsentiert ist, wird bei der Fachkursförderung für diese Zielgruppe  ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt. Viele Kurse des Bildungs- und Technologiezentrums Heilbronn können deshalb für Personen ab 55 Jahren vergünstigt angeboten werden.

Die Prüfungen der Qualifikationslehrgänge sind vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden Württemberg genehmigt. Diese Abschlüsse werden bundesweit anerkannt.

Unsere Lehrgänge stehen allen Berufsgruppen offen.

Selbstverständlich können Sie einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Ihre persönlichen Weiterbildungsziele stehen bei dem Beratungsgespräch im Mittelpunkt. Sie erhalten ein passgenaues Angebot.

Unsere Dozenten sind ausnahmslos erfahrene Praktiker, die Ihnen Wissen für die praktische Anwendung im Betrieb vermitteln.

Das Bildungs- und Technologiezentrum bietet verschiedene Kurse zur Fort- und Weiterbildung nach der Meisterprüfung an. Einer davon führt zum Geprüften Betriebswirt nach der HwO.

Weitere Informationen zum Kursangebot finden Sie in der Rubrik Kurse und Seminare.

Das Weiterbildungsangebot umfasst folgende Gebiete: Führungswissen, betriebswirtschaftliche Weiterbildung, Schulungen für Multimedia und Kommunikationstechnik, technische Weiterbildung, Vorbereitung auf die Meisterprüfung, Vorbereitung auf die Gesellenprüfung. Auch zu den Themen Internet und Existenzgründung werden Kurse angeboten.

Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie im aktuellen Weiterbildungsprogramm.