Jungmeister, die einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen, bekommen Unterstützung vom Land

Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg

Handwerksmeister, die sich kurz nach bestandener Prüfung selbstständig machen möchten, können die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beantragen.

Wer bekommt die Meistergründungsprämie?

  • Jeder Jungmeister, der in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk neu gründet, einen bestehenden Betrieb übernimmt oder sich daran beteiligt.
  • Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung.
  • Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind ebenfalls förderfähig.

Weitere Informationen

Mehr über zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke erfahren Sie hier:

Gründer-Voraussetzungen

Wie bekommt man die Prämie?

Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Darlehenssumme, maximal jedoch 10.000 Euro.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch eine Gründungsberatung bei der Handwerkskammer. Die Handwerkskammer erstellt die notwendige Bestätigung der handwerklichen Voraussetzungen für die Beantragung der Meistergründungsprämie.

Weitere Informationen

Kontakt



Telefon 0791 9710712
christina.bauer@hwk-heilbronn.de



Telefon 07131 791-170
sascha.grimm-neumann@hwk-heilbronn.de



Telefon 09341 925120
andreas.kolban@hwk-heilbronn.de



Telefon 07131 791-173
frank.staiger@hwk-heilbronn.de