Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen: Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen/-prozesse

KfW-Energieeffizienzprogramm

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen im Ausland. Gefördert werden:

  • Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
    • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
    • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
    • elektrische Antriebe und Pumpen
    • Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
    • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
    • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent, gemessen am Durchschnitt der letzten drei Jahre führen.
  • Neuinvestitionen mit einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage.

Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.

Weitere Informationen



Hinweis

Die Energieeinsparung muss berechnet werden, entweder durch den Unternehmer, einen  Energieberater oder beispielsweise durch die Handwerkskammer Heilbronn-Franken. 

Wer wird gefördert?

Das Programm spricht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Bedingungen

Die KfW gewährt Kredite aus dem Programm über entsprechende Finanzierungspartner, wie Banken und Sparkassen. Der Förderantrag ist bei einem Finanzierungspartner zu stellen. Der Finanzierungspartner ermittelt den Zinssatz anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse. Für den Kredit sind die banküblichen Sicherheiten zu stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Es wird empfohlen im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen gewährt. Nähere Informationen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gefördert durch: Baden-Württemberg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Kontakt



Telefon 07131 791-2706
jan.bossler@hwk-heilbronn.de