Möchten Sie sich nebenberuflich selbstständig machen? Dies kann ein Sprungbrett in eine spätere Vollexistenz sein

Nebenberufliche Selbstständigkeit im Handwerk

In diesem Fall haben Sie folgende Vorteile:

  • Sie können ohne besondere Kostenbelastung in Erfahrung bringen, ob Ihre Geschäftsidee marktfähig ist.
  • Sie können ohne großes Risiko wichtige Erfahrungen sammeln, sei es bei Kundengesprächen und Verhandlungen, in der Kalkulation oder in der Abwicklung von Aufträgen.
  • Sie können Kundenbeziehungen aufbauen und
  • Sie können zusätzliches Geld verdienen, damit Sie Ihr Startkapital für den späteren Schritt in die vollberufliche Selbständigkeit aufbauen können.

Existenzgründung im Nebenberuf

Die Broschüre Existenzgründung im Nebenberuf informiert Sie über die ersten Schritte. Denn auch wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, gilt es einiges zu beachten. Die Broschüre der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg gibt Aufschluss über Gründungsformalitäten und handwerksrechtliche Voraussetzungen. Außerdem behandelt sie die Themen Buchführung, Steuern, Versicherungen, Kapitalbedarf, Finanzierung, Beschäftigung von Teilzeitkräften sowie Kalkulation und Preisfindung.

Sie haben Fragen? Nutzen Sie das umfassende und kostenlose Beratungsangebot Ihrer Handwerkskammer.

Weitere Informationen und Ansprechpartnerin

Die Broschüre steht Ihnen als Download zur Verfügung, ebenfalls ist sie als Printversion kostenfrei erhältlich.

Nebenberufliche Selbständigkeit im Handwerk 

Christina Eberhard
Telefon 07131 791-171
christina.eberhard@hwk-heilbronn.de

Steuertipp: Kleinunternehmerregelung 2025

Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung reformiert. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein neues Anwendungsschreiben verfasst und klärt auf, was in der Praxis zu beachten ist. Die wichtigsten Änderungen 2025 zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung hat die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) im Schnellüberblick zusammengefasst.

Weitere Informationen der DHZ

Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gefördert durch: Baden-Württemberg Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Kontakt



Telefon 07131 791-171
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