Auffrischung: Sachkundelehrgang Asbest nach der TRGS 519 (Anlage 5)

 

Kursziel

Asbestsachkundige müssen nach der neuen TRGS alle sechs Jahre ihr Wissen auffrischen. Dazu ist eine eintägige Schulung notwendig, die auf Basis der TRGS 519 (Anlage 5) durchgeführt wird. Sachkundenachweise nach TRGS 519 (Anlage 4a), die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, sind ohne Nachschulung ab dem 30. Juni 2016 ungültig! Alle anderen Sachkundenachweise verlieren nach sechs Jahren ihre Gültigkeit. Durch den Besuch des Auffrischungslehrgangs wird die Geltungsdauer wieder um sechs Jahre verlängert.

Zugangsvoraussetzungen

Sachkundige nach TRGS 519 (Anlage 4a), die Umgang mit Asbestprodukten haben.

 

Kursinhalte

Eigenschaften des Minerals Asbest
Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
Neuigkeiten in den Vorschriften und Regeln
Maßnahmen für Organisation und Technik
Einrichtung der Baustelle
Persönliche Schutzausrüstung
Entsorgung

 

 

Ort

Bildungs- und Technologiezentrum Heilbronn
Wannenäckerstraße 62
74078 Heilbronn

 

 


09.10.2024

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Wannenäckerstraße 62
74078 Heilbronn

Seminardauer

9 Stunden

Gebühr

420 EURO

Teilnehmer

Max. 20 Teilnehmer

Zeiten

Mi. 08:30 - 16:30 Uhr

Kursnummer

26

Kurstyp

Tageslehrgang

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs


09.10.2024

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Wannenäckerstraße 62
74078 Heilbronn

Veranstaltungsort

Bildungs- und Technologiezentrum der

Wannenäckerstraße 62

74078 Heilbronn

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Teilnahmebedingungen

Kursinformation als PDF


09.10.2024 — 09.10.2024
Max. 20 Teilnehmer
Es gibt noch freie Plätze
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