Kursziel
Asbestsachkundige müssen nach der neuen TRGS alle sechs Jahre ihr Wissen auffrischen. Dazu ist eine eintägige Schulung notwendig, die auf Basis der TRGS 519 (Anlage 5) durchgeführt wird. Sachkundenachweise nach TRGS 519 (Anlage 4a), die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, sind ohne Nachschulung ab dem 30. Juni 2016 ungültig! Alle anderen Sachkundenachweise verlieren nach sechs Jahren ihre Gültigkeit. Durch den Besuch des Auffrischungslehrgangs wird die Geltungsdauer wieder um sechs Jahre verlängert.
Zugangsvoraussetzungen
Sachkundige nach TRGS 519 (Anlage 4a), die Umgang mit Asbestprodukten haben.
Kursinhalte
Eigenschaften des Minerals Asbest
Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
Neuigkeiten in den Vorschriften und Regeln
Maßnahmen für Organisation und Technik
Einrichtung der Baustelle
Persönliche Schutzausrüstung
Entsorgung
Ort
Bildungs- und Technologiezentrum Heilbronn
Wannenäckerstraße 62
74078 Heilbronn
05.02.2025
Seminardauer
9 Stunden
Gebühr
420 EURO
Teilnehmer
Max. 20 Teilnehmer
Zeiten
Mi: 08:30-16:30 Uhr
Kursnummer
27
Kurstyp
Tageslehrgang