Die Handwerkskammer unterstützt Azubis und Betriebe in allen Belangen rund um die Ausbildung.

Ausbildung im Handwerk© Serhii/stock.adobe.com

Ausbildung

Ausbildungsplätze oder Praktika finden

Auf der Suche nach einer Lehrstelle? In der Lehrstellenbörse sind freie Ausbildungsplätze in der Region aufgeführt.
Oder lieber selbst aktiv werden? Dann einfach kostenlos eine Suchanzeige mit dem eigenen Profil anlegen und von Ausbildungsbetrieben finden lassen.
Weitere Informationen: Lehrstellenbörse

Beratung für Auszubildende

Muss ich ein Berichtsheft führen? Was brauche ich, um zur Prüfung zugelassen zu werden? Wie geht es nach der Ausbildung weiter? Mit diesen und anderen Fragen können Auszubildende sich jederzeit an die Ausbildungsberater der Handwerkskammer wenden.

Hilfe bei verschiedenen Themen

Am Telefon oder bei einem persönlichen Gesprächstermin helfen die Berater auch bei Fragen zu weiteren Themen wie:

  • Informationen zu Ausbildungsberufen im Handwerk
  • Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis (zum Beispiel Vergütung, Urlaub, Überstunden) Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Ausbildung in Teilzeit
  • Berufsschulbesuch und Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
  • Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf)
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vermittlung in ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Schlichtung von Konflikten am Ausbildungsplatz (zum Beispiel bei drohender Kündigung oder Ausbildungsabbruch)
  • Berichtsheftführung

Grundlagen der Ausbildung

Was gehört eigentlich alles zu einer Ausbildung? Die Ausbildungsordnung und das Berichtsheft sind wichtige Grundlagen, auf denen Betriebe ihre Ausbildung aufbauen können. Wenn Sie mit Ihrem Lehrling darüber hinaus noch gemeinsame Ziele vereinbaren, können Sie seine Entwicklung noch besser fördern.

Ausbildungsordnungen im Internet

Die Ausbildungsordnungen sämtlicher Berufe finden Sie online beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder unter auf der Webseite der Arbeitsagentur. Über die Berufesuche finden Sie jeweils die entsprechenden Informationen zu den Ausbildungsberufen.
Weitere Informationen: www.bibb.de oder unter berufenet.arbeitsagentur.de.

Berichtsheft als Ausbildungsnachweis

Im Berichtsheft halten Lehrling und Ausbilder den Verlauf der Ausbildung fest. So können beide leicht den aktuellen Ausbildungsstand im Auge behalten. Ist etwas versäumt worden, fällt es schneller auf und kann rechtzeitig nachgeholt werden.

Bereits im Ausbildungsvertrag muss festgelegt werden, ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt werden soll. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt sein. Das heißt, es muss vollständig sein und die Unterschriften beider Vertragspartner enthalten. Die Berichtshefte sind je nach Branche sehr unterschiedlich. Die Handwerkskammer bietet Ihnen zwei Berichtsheftvorlagen zur Auswahl an.
Weitere Informationen: Berichtsheftvorlagen (gewerblich und kaufmännisch).

Ausbildungsvertrag

Vor Ausbildungsbeginn schließen Betriebe und künftige Auszubildende einen Berufsausbildungsvertrag ab, den Sie hier online erstellen oder herunterladen können.

Als Handwerksbetrieb haben Sie folgende Möglichkeiten, einen neuen Berufsausbildungsvertrag abzuschließen:

  • Lehrvertrag online

    Schnell und praktisch können Sie in unserem Kundenportal den Vertrag mit dem kostenlosen Lehrvertrag online erstellen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrem Kunden-Login auf dieser Seite an. Die Zugangsdaten finden Sie in Ihrem Beitragsbescheid 2024.

  • Lehrvertrag zum Download

    Sie können den Lehrvertrag auch als PDF herunterladen und ausdrucken. Wenn Sie den Vertrag ausgefüllt haben, kopieren Sie ihn zwei Mal. Anschließend lassen Sie alle drei Exemplare von den Vertragsparteien unterschreiben und schicken die Verträge an die Handwerkskammer, um das Ausbildungsverhältnis eintragen zu lassen.
    Weitere Informationen: Lehrvertrag als beschreibbares PDF

Lehrvertragsformular anfordern

Sie können natürlich auch gedruckte Berufsausbildungsverträge kostenlos bei der Handwerkskammer anfordern.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiter der Lehrlingsrolle.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Tanja Gosson 07131 791-155
Lara Durst 07131 791-156

Prüfungen

Abschluss- oder Gesellenprüfungen sind kein Grund, nervös zu werden. Hier können Auszubildende zeigen, was sie alles gelernt haben. Auch wer keine Ausbildung durchlaufen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen an einer Prüfung teilnehmen.

Zwischenprüfung

Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit steht für Auszubildende die Zwischenprüfung an. Geprüft werden die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Auszubildenden laut dem Ausbildungsrahmenplan bis zu diesem Zeitpunkt erlernt haben sollten.

Gesellen- und Abschlussprüfung

Am Ende der Lehrzeit beweisen Auszubildende in einer Gesellen- oder einer Abschlussprüfung, dass sie fit in ihrem Beruf sind. Welche Prüfung der Lehrling macht, hängt davon ab, wie sein Beruf rechtlich geregelt ist. Wer einen Handwerksberuf der Anlage A und B1 der Handwerksordnung lernt, macht eine Gesellenprüfung.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Ein in der Lehrlingsrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis
  • Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildungszeit oder Beendigung der Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin
  • Teilnahme an der Zwischenprüfung beziehungsweise der Teil 1-Prüfung
  • Absolvierung der vorgegebenen ÜBA-Kurse
  • Vorlage eines vollständig geführten Berichtsheftes beziehungsweise Ausbildungsnachweises

Hat der Auszubildende die Prüfung bestanden, erhält er ein Gesellenprüfungszeugnis beziehungsweise ein Abschlussprüfungszeugnis. Hat er die Prüfung nicht bestanden, kann er sie zwei Mal wiederholen. Wer in einem Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat, muss diesen auf Antrag nicht wiederholen. Voraussetzung ist, dass man sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Freistellung von Azubis vor Prüfungen

Auszubildende haben nach dem Berufsbildungsgesetz einen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung. Dieser gilt immer nur für den Arbeitstag, der dem Tag der Prüfung unmittelbar vorangeht. Wenn die Prüfung also an einem Montag stattfindet, haben Azubis am Tag davor normalerweise ohnehin frei.

Mittlerweile wird in den meisten Ausbildungsberufen die sogenannte gestreckte Prüfung durchgeführt. Legen Auszubildende einen Prüfungsteil 1 und einen Teil 2 ab, müssen sie vor jeder der schriftlichen Prüfungen freigestellt werden. Gleiches gilt, wenn Auszubildende an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen.

Berufsabschluss dank Externenprüfung

In besonderen Fällen können auch externe Teilnehmer zu einer Gesellen- oder Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese “Externenprüfung” oder “Ausnahmsweise Zulassung” ist interessant für Menschen, die zwar bereits länger in einem Handwerksberuf tätig sind, aber keine abgeschlossene Ausbildung haben.

Sie können an der regulären Prüfung teilnehmen, wenn Sie mindestens anderthalb Mal so lange im Beruf arbeiten, wie die reguläre Ausbildungszeit dauert. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit müssten Sie also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung haben. Dabei werden auch Tätigkeiten im Ausland berücksichtigt. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfungszeugnis, das einige Vorteile bringt.

Ihre Ausbildungsberater

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den passenden Berater.

Für Berufe aus den Bereichen Bekleidung, Holz, Nahrung, Körperpflege, Gesundheit, Glas, Papier und Sonstiges:
Marion Christ
Berufsbildung, Ausbildungsberaterin
Tel. 07131-791-165
E-Mail: Marion.Christ@hwk-heilbronn.de

Für Berufe aus dem Bereich Bau und SHK: Laura Schumm
Laura Schumm
Berufsbildung, Ausbildungsberaterin
Tel. 07131 791-153
E-Mail: Laura.Schumm@hwk-heilbronn.de

Für Berufe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kfz sowie Fahrzeuglackierer:
Wilfried Jürgens
Berufsbildung, Ausbildungsberater
Tel. 07131 791-169
E-Mail: Wilfried.Juergens@hwk-heilbronn.de