Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle für Mitarbeiter der Handwerkskammer Heilbronn-Franken

Interne Meldestelle

Hinweisgeber leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen bei ihrem Beschäftigungsgeber. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Hinweisgeber vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien, also Strafmaßnahmen, zu schützen.
Frau Sandra Gärtner wurde seitens der Handwerkskammer Heilbronn-Franken damit beauftragt, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen. Frau Gärtner ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig.

Abgabe einer Meldung

Die gemeldeten Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken haben. Ohne einen solchen Zusammenhang greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeber nicht. Meldungen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, kann die interne Meldestelle nicht bearbeiten. Die interne Meldestelle ist nicht zuständig für Beschwerden allgemeiner Art.

Nur diejenigen Hinweisgeber, die bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken beschäftigt sind, können sich vertraulich über die nachstehenden Meldekanäle an die interne Meldestelle wenden. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind hiervon auch Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte zu einer Meldung berechtigt. Der interne Meldekanal ist zudem so gestaltet, dass er Personen offensteht, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Handwerkskammer Heilbronn-Franken in Kontakt stehen.

Kontakt zur internen Meldestelle

Der Kontakt zur internen Meldestelle kann 
  • per E-Mail über InterneMeldestelle@hwk-heilbronn.de,
  • per Telefon über die 07131 791-143,
  • per Post unter der Anschrift
    Interne Meldestelle
    Handwerkskammer Heilbronn-Franken
    Allee 76
    74072 Heilbronn
  • oder persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten aufgenommen werden.