Ausbildungsberatung Ausbildung

Berufsausbildungsvertrag

Sie haben den oder die richtige Auszubildende für Ihren Betrieb gefunden? Dann sollten Sie gleich den Berufsausbildungsvertrag abschließen.

Berufsausbildungsvertrag direkt online ausfüllen und absenden

Bitte melden Sie sich auf der Seite https://service.hwk-heilbronn.de/login mit Ihrem Kunden-Login an. Füllen Sie bitte den Online-Berufsausbildungsvertrag aus und senden diesen elektronisch ab. Wir prüfen Ihren Lehrvertrag und geben Ihnen eine Freigabe.  Sobald diese erteilt ist, befindet sich der Lehrvertrag in Ihrem Download Portal. Dann drucken Sie den Lehrvertrag bitte in dreifacher Ausfertigung aus, lassen alle Vertragspartner unterschreiben und schicken uns die Formulare zusammen mit eventuell notwendigen Bescheinigungen per Post zu.

Bitte beachten Sie zum Ausbildungsvertrag folgende Hinweise:

  • Bei minderjährigen Auszubildenden müssen der/die Erziehungsberechtigte/n ebenfalls unterschreiben.
  • Nach der Registrierung durch die Handwerkskammer Heilbronn-Franken erhalten Sie zwei Ausfertigungen zurück – ein Ausbildungsvertrag ist dem Auszubildenden auszuhändigen und ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
  • Bitte melden Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule an.
  • Bei Änderungen (Anschrift oder vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses) bitten wir zeitnah um schriftliche Information (Post, Fax oder E-Mail).
  • Seit Januar 2021 ist die Angabe der Arbeitgebernummer nach § 18 i Sozialgesetzbuch IV im Berufsausbildungsvertrag verpflichtend. Die Arbeitgebernummer entspricht der Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Diese wird von der Agentur für Arbeit vergeben. Sollte Ihnen die Arbeitgeber- bzw. Betriebsnummer der Agentur für Arbeit nicht vorliegen, dann wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Dem Ausbildungsvertrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

  • bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • bei Abschluss der Berufsfachschule das Abschlusszeugnis
  • bei Lehrzeitverkürzung oder vorausgegangener Ausbildung die entsprechenden Unterlagen (Schulzeugnis, Abschlussprüfungszeugnis)
  • bei der Anrechnung einer abgebrochenen Ausbildung im gleichen Beruf (Ausbildungsvertrag und Kündigung)

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Ausbildungsbetreuung: Tel. 07131 791-222, -153, -165, -169.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Handwerkskammer
Heilbronn-Franken