Es gibt zahlreiche gute Gründe, um Meister Ihres Handwerks zu werden.

Weg zum Meister © Robert Kneschke/stock.adobe.com

Weg zum Meister

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben Ihre Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen oder damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden? Oder haben Sie eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt? Glückwunsch, dann haben Sie beste Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung.

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen möchten, reicht der Nachweis einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen.

Auf Antrag können in Einzelfällen Ausnahmeregelungen bei den Nachweisen erteilt werden.

Antrag anfordern

Sie erfüllen die Voraussetzungen? Den Antrag auf Zulassung können Sie hier herunterladen: Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung (PDF)

Vorbereitungskurse für angehende Meister

Eine gute Vorbereitung ist oft die halbe Miete: Wer die Meisterprüfung in seinem Beruf ablegen möchte muss zwar keine Vorbereitungskurse besuchen – empfehlenswert ist es aber allemal. Sowohl die Handwerkskammer als auch zahlreiche Meisterschulen in der Region Heilbronn-Franken bieten solche Kurse an.

Wer die Meisterprüfung ablegen möchte, muss nicht zwingend einen Meisterkurs besuchen. Sie bieten jedoch eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung durch erfahrene Dozenten und Lehrer. Das ist sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend möglich.
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Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen:

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.

Befreiung von Prüfungsteilen

Anträge auf Befreiung können Sie schriftlich und formlos bei der Handwerkskammer einreichen:

  • Befreiung von Teil III und IV: bei einer bereits erfolgreichen Meisterprüfung in einem anderen Handwerk
  • Befreiung von einzelnen Teilen: erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen, die mindestens die gleichen Anforderungen stellen wie die Meisterprüfung
  • Befreiung von Teil III: bei erfolgreich abgelegter gleichwertiger Prüfung, beispielsweise zur Fachfrau / zum Fachmann für die kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
  • Befreiung von Teil IV: bei bestandener Ausbildereignungsprüfung

Eine Befreiung wird auf dem Prüfungszeugnis entsprechend ausgewiesen.

Meisterprüfungen der Handwerkskammer

Bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken können in zwölf verschiedenen Gewerken Meisterprüfungen abgelegt werden. Darüber hinaus bietet die Handwerkskammer gewerkeübergreifend die Prüfungen für Teil III und IV an.

Weitere Informationen: Download Prüfungstermine (PDF)

Gebühren und Kosten

Für die einzelnen Teile der Prüfung fallen jeweils Gebühren an.

Teil I: 400 Euro
Teil II: 375 Euro
Teil III: 200 Euro
Teil IV: 200 Euro
Insgesamt beträgt die Gebühr für die Meisterprüfung 1.175 Euro.

Je nach Beruf fallen noch weitere Kosten an, etwa Abnahmekosten für die praktische Prüfung, für die Teilnahme an Meistervorbereitungskursen oder für Lernmittel.

Meisterprämie in Baden-Württemberg

Erfolgreiche Absolventen von Meisterkursen im Handwerk können seit dem 1. Mai 2020 eine Prämie der baden-württembergischen Landesregierung beantragen. Das Land stellt dafür jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.

Wer bekommt die Meisterprämie?

  • Die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jeder Handwerker, der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt.
  • Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Land Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.
  • Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt.

Wo kann ich die Meisterprämie beantragen?

Ihre Meisterprämie beantragen Sie bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Sollten Sie die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt haben, wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Ihres Wohn- beziehungsweise Arbeitsortes.

Weitere Informationen:

Antragsformular Meisterprämie

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg



Ihre Ansprechpartnerin

Petra Leutbecher
Berufsbildung, Meisterreferat
Telefon 07131 791-160
Petra.Leutbecher@hwk-heilbronn.de